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BRD, Garzweiler, Grundgesetz, Grundrecht, Karlsruhe, Kein Recht auf Heimat, Rechtsstaat
Das verwundert mich nicht. Allerdings geht es hier um Garzweiler und nicht um mich.
Die Klage des Anwohners Pütz wiesen die Richter vollständig ab. Das von ihm geltend gemachte „Recht auf Heimat“ sei vom Grundgesetz nicht geschützt, hieß es.
Warum auch. Geld und Kapital kennen keine Heimat. Und:
Bei der Enteignung des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) sei dessen Eigentumsgrundrecht verletzt worden. Konsequenzen hat dies jedoch nicht.
Auch interessant. Ein Grundrecht darf ohne Konsequenzen verletzt werden. In diesem Falle war es eine Zwangsenteignung.
Kein Recht auf Nichts – das befinden die Karlsruher Richter. Rechtsverletzungen ohne Folgen. So funktioniert ein Rechtsstaat.
Wir sind wieder etwas klüger geworden; wenn wir es nicht schon waren.
(Zitate aus der Süddeutschen Zeitung)