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Das war so in der DDR. Angeblich. In der BRD wird dem sofort ein Riegel (Mars?) vorgeschoben.
Das Bundesarbeitsgericht hat die Überwachung von Mitarbeitern erschwert. Nur bei einem auf Tatsachen beruhenden, konkreten Verdacht einer schweren Pflichtverletzung dürften Arbeitgeber Detektive zur Kontrolle von Beschäftigten einsetzen, urteilten die Richter.
Das schreibt die Tagesschau. Das ist irgendeine Westpropagandasendung, die man bezahlen muß, obwohl man blind und taub ist.
Denn es wird nach Wohn- und GewerbeRÄUMEN abgerechnet. Aso nach allem, was Augen und Ohren hat. 😉
Naja. Alles etwas fragwürdig. Aber immer im Rahmen der Freiheit und Demokratie.
Heute schon gelacht? Das war der ultimative Burner Brenner.
Kein Witz: Das hat eine Ami-Zulieferfirma (J.C.) vor etwa 15 Jahren bei einem Kumpel gemacht. Der war zu dem Zeitpunkt aufgrund einer schwereren körperlichen Verletzung für Monate krankgeschrieben. In dieser Zeit bekam er eine neue Wohnung. Wir machten den Umzug und er half ein wenig mit, soweit er konnte. Davon machte der Privatdetekiv Photos. Diese zeigte ihm der Chef der Firma und bot ihn an „freiwillig“ zu gehen (20000DM Abfindung plus gutes Arbeitszeugnis) oder mit einem Gerichtsprozess. Er lies sich auf diese gef***t eingeschädelte Erpressung ein und nahm das Geld. Dato mußte die Firma auftragsbedingt Stellen abbauen und wendete bei langjährigen Mitarbeitern diese und ähnliche Methoden an.