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BRD, Deutschland, Gesinnung, Karlsruhe, Krawall-Muschi-Blogs, NPD, Urteil, Weltanschauung
Das war auch mein erster Gedanke nach der Urteilsbegründung zur NPD-Erlaubnis.
Als 1956 die KPD verboten wurde, hatte sie so um die 5 Prozent der Wählerstimmen.
Das Ergebnis des Verfahrens mag der eine oder andere als irritierend empfinden«, räumte der Präsident des Verfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, am Dienstag ein. Ein Parteiverbot sei jedoch »kein Gesinnungs- oder Weltanschauungsgebot«.[Zitat aus Junge Welt]
Doch das ist es sehr wohl. Und die Gesinnung und Weltanschauung der Eliten in der BRD gründete sich nun mal im Dritten Reich. Das hat dieses Urteil bewiesen.
Die westdeutschen Krawall-Muschi-Medien/ -blogs verteidigen das Urteil noch. Müssen sie auch – schließlich gehören sie zu den Besiegten.
Hat dies auf giskoes gedanken rebloggt.
Wieder auf den Punkt gebracht!
Ich vermute mal, daß von diesen Verfassungsrichtern ein paar in den rechten Booten sitzen und schon ein bißchen mehr wissen als wir vermuten. Immerhin wollen die Verfassungsrichter, wenn der Wind von rechts weht, ihre Posten behalten.
Nur zur Ergänzung, die FDJ ist in den vebrauchten Bundesländern seit dem 26. Juni 1951 bis heute verboten. Aber was soll man/frau von im wahrsten Sinne des Wortes Nazirichter erwarten.
Ein Glück für mich, so mussten meine Eltern vor den Schergen der Faschisten( die Polizisten bei den Hausdurchsuchungen waren zum großen Teil die selben, die schon die Wohnungen meiner Großeltern nach 1933 filzsten) in die DDR fliehen.
Und so konnte ich wenigstens die Hälfte meines bisherigen Lebens in Frieden und Freiheit verbringen 🙂