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Das ist doppelt bitter! Anna Leeb hatte sich lange Zeit ihre Rente mit Flaschensammeln am Hauptbahnhof aufgebessert. Vor knapp zwei Jahren wurde der heute 76-Jährigen der kleine Zuverdienst von zwei Bahn-Mitarbeitern untersagt. Die gehbehinderte Rentnerin erhielt Hausverbot.
Sie hielt sich aber nicht daran und wurde verurteilt – 2000 Euro Strafe.
Der Rechtsstaat schützt uns alle vor solchen Bedrohungen wie Anna Leeb. Wir bedanken uns bei dem (Scharf)Richter.
Was ist das für ein Land, in dem ich seit fast 27 Jahren leben muß…
P.S. München wird von der SPD regiert. Wahlspruch: Zeit für mehr Gerechtigkeit!
Ja die Justiz hat sonst nichts zu tun, da die terroristischen Straftäter ja gleich ins Jenseits bugsiert werden ohne Prozess.
Raucher halten sich nirgends an die Hausordnung der Deutschen Bahn.
Ich habe bereits Mitarbeiter der Bahnsicherheit gesehen, die an im Rauchverbot rauchenden Rauchern einfach so vorübergingen und andere, die selber im Rauchverbot rauchten.
Aber Raucher erhalten kein Hausverbot, obwohl sie die Gesundheit ihrer Mitmenschen schädigen (ihre eigene ist mir egal) und von Sauberkeit überhaupt nichts halten.
Überall auf den Bahnhöfen liegen Kippen, in Tunneln kann man kaum atmen, weil Raucher auch dort ihren Qualm ablassen müssen.
Auf den einmal die Stunde laufenden Spruch „Zur Verbesserung der Sauberkeit und aus Rücksichtnahme auf Nichtraucher ist das Rauchen im Bahnhof nicht gestattet.“ sage ich jeweils laut und deutlich: „Den Spruch können sie sich sparen, als ob Drogenabhängige Rücksicht nehmen oder auf Sauberkeit achten.“
Also Flaschensammler, die das, was neben die Eimer fällt, wieder in diese hineintuen (habe ich selber schon beobachtet) erhalten Hausverbot von der Deutschen Bahn wegen Verschmutzung in einem Bereich, wo Menschen mit einer leichten Verschmutzung rechnen.
Aber Leute, die den Bahnhof überall verschmutzen (nicht nur mit Kippen, auch das Spucken gehört offensichtlich zum Rauchen), die Gesundheit ihrer Mitbürger verletzen und die Benutzung von Tunneln lebensgefährlich machen, dürfen sich weiterhin auf den Bahnhöfen tummeln.
Hier sollte die Bahn mal ihre Ermessensausübung überdenken.
Die DB AG ist ein privates Unternehmen. Die hat Hausrecht und kann entscheiden, wie sie will. Alles durch Gesetze abgedeckt.
Ich ziele mehr auf den Richter der SPD – der hätte auch anders entscheiden können. Zum Beispiel mußte er die Klage nicht zulassen – so ist das Gesetz.
Raucher, Säufer, Taschendiebe, Schläger, Vergewaltiger, Drogendealer oder andere Idioten kommen vor Gericht besser weg. Das ist für mich der Knackpunkt.
@Holger: Was sind die paar Raucher gegen die Siffschleudern des Kapitals? Was sind AGW gegen die Grenzwerte des GRÜN-dominierten UBA/EU-Rates? Lull und Lall!
Am Arbeitsplatz musst Du ein mehrfaches akzeptieren was in der „teutschen“ Luft nicht sein darf – ich frage mich imer und immer wieder, wo leben wir?
Aber diese Fragen, konnte bisher noch keiner auflösen, da sie nicht lösbar ist, ohne die „Freiheit“ einzuschränken!
vG Ralf