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Das ist doppelt bitter! Anna Leeb hatte sich lange Zeit ihre Rente mit Flaschensammeln am Hauptbahnhof aufgebessert. Vor knapp zwei Jahren wurde der heute 76-Jährigen der kleine Zuverdienst von zwei Bahn-Mitarbeitern untersagt. Die gehbehinderte Rentnerin erhielt Hausverbot.

Sie hielt sich aber nicht daran und wurde verurteilt – 2000 Euro Strafe.

Der Rechtsstaat schützt uns alle vor solchen Bedrohungen wie Anna Leeb. Wir bedanken uns bei dem (Scharf)Richter.


Was ist das für ein Land, in dem ich seit fast 27 Jahren leben muß…

P.S. München wird von der SPD regiert. Wahlspruch: Zeit für mehr Gerechtigkeit!