Schlagwörter
Aschenputtel, DDR, Deutschland, Königshäuser, Märchen, Pfingsten, Prinz, ZDF, Zwangsfernsehen
Dank dem zwangssteuerfinanziertem ZDF dürfen wir Hausfrauen am Samsatg einen großen Traum miterleben: Prinz heiratet Aschenputtel.
Von 11.00 bis 15.00 Uhr darf die westdeutsche Hausfrau mit einem Stapel Taschentücher eine Gegenleistung für die brav entrichteten Zwangssteuern (an die westdeutschen Fernsehsender) erwarten.
Hallelujah!
Ich – als troidoitsche Hausfrau – werde natürlich am Televisor hängen. Ehrlich – wer läßt sich so etwas entgehen? Vor allem wenn man OstDoitscher mit Migrationshintergrund ist. In der DDR wurde so etwas leider nicht übertragen.
Aber nun holen wir auf! Ich habe mir damals den Tod von Diana Spencer auf 27 Kanälen gleichzeitig reingezogen. Das war schon beeindruckend.
Die Königshäuser faszinieren mich immer wieder. Da erstehen alte Märchen in meinem alten Gehirn wieder auf.
Für alle Hausfrauen: So sieht die Haushaltsplanung für eine richtige Hochzeit aus.
So ein Mist, daß ich bei der GEZ noch nicht genug angespart habe, um mir einen Telvisor leisten zu können. Da bleibt mir dieser Schalz vorenthalten: „Traurig, traurig, traurig…“
Gibt es bei euch denn kein Public Viewing? 😉
Woher soll ich das ohne TV-Werbung wissen? 🙂
Ich mag lieber Sonnabend als: „Samsatg“
Und auch ich bin noch unendlich froh, das so ein Scheiß nicht im DDR TV übertragen wurde.
Gut fand ich auch, das die Tage durch Proll7 (nicht zwangsfinanziert?) erklärt wurde, wie die Königin in Übersee ihren Lebenstil finanziert.
Was für ein Unsinn! Aber der Michel nimmts gern auf…
Bei den Privaten ist so ein Scheiß normal. Aber ein Sender, der für Information und Bildung zuständig sein soll, müßte sich doch Berichterstattung über blaublütige Inzucht verkneifen können.
Aus der mündlichen Verfassungsgerichtsverhandlung zum Rundfunkbeitrag erkennen Beobachter Tendenzen
https://www.heise.de/tp/features/Keine-Steuer-aber-eine-Ungleichbehandlung-4051554.html
„In der mündlichen Verhandlung von vier Klagen gegen den Rundfunkbeitrag, bei denen die dazugehörigen Urteile erst nach dem Sommer erwartet werden, ließ der Senatsvorsitzende Ferdinand Kirchhoff dem Eindruck von Beobachtern nach durchblicken, dass er dem Klägerargument, der Beitrag sei tatsächlich eine Steuer, nicht folgen wird.“ Das ist insofern pikant, als zwei der Kläger vorher einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt hatten, weil dessen Bruder Paul den Rundfunkbeitrag mit „erfand“
Der Rechtsanwalt Thomas Koblenzer zu dem von ihm gestellten Befangenheitsantrag:
Sollte der Erste Senat die Verfassungswidrigkeit feststellen, hätte dies für Professor Paul Kirchhof nicht nur einen enormen Reputationsschaden zur Folge, sondern würde auch dazu führen, dass die Landesrundfunkanstalten Ansprüche auf Schadensersatz gegen ihn geltend machen können.