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Die Staatsanwaltschaft berief sich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach auch überspitzte polemische Formulierungen  in der politischen Auseinandersetzung hinzunehmen“ sind, „wenn sie der öffentlichen Meinungsbildung dienen„.

Wenn ich an die ca. 12. 000 Bücher denke, die ich gelesen habe, kommt darin sehr oft das Wort „Neger“ vor. Von Kameltreibern war dort nie die Rede.

Nun wissen wir, daß „Kameltreiber“ der öffentlichen Meinungsbildung dienen. „Neger“ wohl eher nicht.

Wir hatten hier schon „Nazischlampe“ oder „Ziegenficker“.

Mein Vertrauen in die Richter und Staatsanwälte der BRD ist nicht sehr groß. Eher – es ist nicht vorhanden.

Ich lebe in einer falschen Welt. Zigeuner und Neger zu sagen geht gar nicht – obwohl diese Wörter eine lange Tradition in der deutschen Kultur haben. In Liedern, Märchen und Romanen.

Merkwürdige Schimpfwörter dagegen, die ich erst in der BRD hörte oder las, sind dagegen erwünscht.

Vielleicht sollte ich mal die Maus fragen …