Schlagwörter

, , ,

Bei Google bringt dieser Suchbegriff ganze fünf Treffer. Das ist zu wenig, da der Notwehrwähler mittlerweile in der gesamten EU eine sich schnell vermehrende Spezies ist.

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Das besagt der § 32 des StGB.

In einem lesenswerten Artikel im Neuen Deutschland beschäftigt sich ein junger Mann aus Kaiserslautern mit dem Notwehrwähler in Neukölln und Köln. Also in Westberlin und Westdeutschland.

Schauen wir mal in den Osten. Dort ist das noch ausgeprägter. Jahrelang wurde aus Notwehr die PDS gewählt, dann noch die Nachfolgepartei Die Linke. Man versuchte damit nur, rechtswidrige Angriffe auf die eigene Person abzuwehren.

Seit einigen Jahren gibt es die AfD. Auch die wird aus Notwehr gewählt.

Und ja – die Mehrzahl der Notwehrwähler interessiert sich nicht für die Programme der beiden Parteien. Denn wer in Notwehr handelt, ist fernab der Rationalität.

Kann man ihm das vorwerfen? Nein. Deshalb gibt es diesen § 32 StGB.

Die Altparteien jedoch beschimpfen diese Notwehrwähler wahlweise als Nazis oder Altkommunisten. Das wiederum produziert noch mehr Notwehrwähler.

Gestern wurde in Prag gewählt. Radio Prag beschrieb das Wahlergebnis so:

Auffällig ist der starke Protestcharakter der Wahl. Rechnet man die rechtsradikale Partei „Freiheit und direkte Demokratie“ (SPD) des Tschecho-Japaners Tomio Okamura sowie die Piraten hinzu, hätten mehr als 50 Prozent der Wähler, die zu den Urnen gekommen sind, für Antisystemparteien gestimmt.

In Tschechien ist man also schon einen Schritt weiter. Zumindest gedanklich.

Vom Notwehrwähler zum Antisystemwähler – eine Evolution.

Daß man mit Wahlen nichts verändern kann, ist eine andere Geschichte.